
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Im Folgenden „AGB“) erlangen zwischen dem Käufer eines Tickets und der Lugila Kunst & Kultur GmbH (im Folgenden „Veranstalterin“) und/oder dem/der Besucher:in und der Veranstalterin Gültigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der/die Ticketkäufer:in und der/die Besucher:in (nachfolgend „Besucher:in“) mit der Veranstalterin einen Veranstaltungsvertrag ab.
Mit dem Kauf des Tickets bzw. mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes werden die Rechte und Pflichten aus diesen AGB anerkannt.
Die Tickets können ausschließlich im vom www.vivenu.de bereitgestellten Online-Vorverkauf in limitierter Anzahl (3000 St.) mit den vom Ticketdienstleister akzeptierten Zahlungsmethoden erworben werden. Dabei gelten die AGB des Ticketshops. Nach Vertragsabschluss ist der Gesamtpreis innerhalb der von www.vivenu.de festgesetzten Frist zu bezahlen. Nach Zahlungseingang und anschließender Personalisierung werden den Käufer:innen die Eintrittskarten via Email zugesendet. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung ist der Vertragsabschluss ungültig und die bestellten Tickets werden storniert.
Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Die Weitergabe bzw. der Verkauf (sofern nicht gewinnbringend) von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, kann aber aufgrund der Personalisierung des Tickets nur durch Umschreibung erfolgen. Die Umschreibung erfolgt auf Antrag des Käufers durch Vivenu.
Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Am Einlass muss das Ticket gegen ein Festivalband eingetauscht werden, welches dem/der Besucher:in zum Zugang während des Veranstaltungszeitraum berechtigt. Dabei muss das Band während des ganzen Festivalbesuchs getragen werden und ist nicht auf Dritte übertragbar. Jede Manipulation des Bandes ist unzulässig und führt bei Weitergeben zu einem Ausschluss von der Veranstaltung.
Die Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände mit Fahrzeugen ist nicht möglich. Der/die Besucher:in kann sein/ihr Auto direkt am Parkplatz oder Campingplatz abstellen. Unnötige Fahrten auf dem Gelände sind dringend zu unterlassen und sind im Übrigen auch nur in den Zeitrahmen möglich, die der Veranstalter vorgibt. Dies betrifft insbesondere auch die Abfahrt vom Park- und Campingareal.
Vor Einlass auf das Veranstaltungsgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Sicherheitspersonal ist insofern angewiesen Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, im Einzelfall Besuchern den Einlass zum Veranstaltungsgelände zu verweigern. Die Verweigerung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Wichtige Gründe sind beispielsweise (also nicht abschließend):
- Der/die Besucher:in führt unzulässige Gegenstände mit (siehe unten 5.)
- Der/die Besucher:in ist stark berauscht (durch Alkohol oder Betäubungsmittel)
- Der/die Besucher:in legt in offensichtlicher Art eine rassistische, sexistische, homophobe oder in sonstiger Weise andere Menschen abwertende Einstellung an den Tag
- Der/die Besucher:in missachtet behördliche oder gesetzliche Vorgaben im Rahmen der Covid-19-Pandemie
Wird der Einlass von der Veranstalter:in aus wichtigem Grund verweigert, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Zutritt wird ab 18 Jahren gewährt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
Das Hausrecht wird von der Veranstalterin oder durch deren Personal (einschließlich der eingesetzten Sicherheitsdienste) ausgeübt. Den Weisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten.
Untersagt ist auf der kompletten Veranstaltung:
- Rassistisches, queer-feindliches, sexistisches, ableistisches und weiteres menschrechtverachtendes Verhalten sowie entsprechend offensichtliche Kleidung und ähnliches
- Urinieren und Stuhlgang außerhalb der ausgewiesenen Toiletten
- Stagediven, gewalttätiges Tanzen, Klettern auf Bühnen oder deren Elemente
- Räume und Areale zu betreten, die nur für den Veranstalter und beauftragte Dritte zugänglich sind
- Konsum und Verkauf von Betäubungsmitteln aller Art
Bei Zuwiderhandlung kann der/die Besucher:in von der Veranstaltung verwiesen und ein Hausverbot gegen ihn/sie ausgesprochen werden.
Nicht zulässig ist das Mitführen folgender Gegenstände:
- Glasflaschen
- alkoholische Getränke
- Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände
- Pyrotechnik aller Art
- Betäubungsmittel aller Art
Bei Mitführen o.g. Gegenstände kann der/die Besucher:in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die Zuweisung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
Die Veranstalterin weist darauf hin, dass es sich bei den als Camping- oder Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein.
Eine Bewachung der auf Camping- und Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen bzw. das Campen (mit oder ohne Fahrzeug) geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge. Die Haftung der Veranstalterin für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge durch Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Es gilt jeweils ergänzend die auf der Festivalhomepage publizierten Park- bzw. Campinghinweise; den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit unverzüglich Folge zu leisten.
Der offiziellen Homepage der Veranstaltung kann entnommen werden, wie lange die Campingfläche geöffnet sein wird. Die Besucher:innen haben bei Schließung der Campingfläche die von ihnen genutzte Fläche zu räumen. Befinden sich nach der Schließung der Campingfläche noch Gegenstände des Besuchers auf der Campingfläche, so ist die Veranstalterin berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Eine Verpflichtung der Veranstalterin, Gegenstände, die sich nach Schließung der Campingfläche noch auf dieser befinden, aufzubewahren, besteht nicht.
Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Mülltonnen und -container zu entsorgen und ggf. entsprechend zu trennen.
Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist während der Tageszeit gestattet, zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher:innen nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden. Während den Ruhezeiten in der Nacht ist der Betrieb von Soundanlagen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Üblicherweise gilt als Tageszeit im Sinne dieser Bedingungen der Zeitraum zwischen 8:00 Uhr morgens und 24:00 Uhr nachts. Der Zeitraum zwischen 24:00 Uhr und 8:00 Uhr ist Nachtzeit.
Bei Absage der Veranstaltung vor deren Beginn erstattet die Veranstalter:in den Eintrittspreis, sofern die Veranstaltung nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder an einem anderen zumutbaren Ort ersatzweise durchgeführt werden kann.
Im Falle des Abbruchs der bereits laufenden Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder sonstigen gravierenden Gründen (insb. witterungsbedingt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung) besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Jegliche Haftung für Folgeschäden aufgrund einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
Im Falle von Programmänderungen, welche sich die Veranstalter:in jederzeit vorbehält, oder der Absage einzelner Auftritte einzelner Künstler:innen, bestehen keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalter:in, solange die Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verkürzt wird oder einen gänzlich anderen Charakter erhält.
Die Veranstalter:in haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kundin vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung der Veranstalterin auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. Campen auf dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung der Veranstalterin für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Veranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Veranstaltung besondere hohe Lautstärke herrschen können (insbesondere vor Lautsprechern) und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Gehörschutz zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen. Der Aufenthalt im Nahbereich der Lautsprecher erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers. Es wird ausdrücklich empfohlen, die Aufenthaltsdauer in diesem Bereich zu minimieren.
Insbesondere wird seitens der Veranstalterin noch auf folgendes hingewiesen:
Das Veranstaltungsgelände wird von einer öffentlichen Straße ohne dezidierte Fußgängerübergänge durchquert. Die Besucher überqueren diese Straße auf eigene Gefahr. Die Absätze 1 und 2 dieser Regelung gelten insofern entsprechend.
Für alle vorstehenden Haftungsbegrenzungen gilt:
Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom durch den Veranstalter übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von der Veranstalterin übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
Foto- und Videoaufnahmen dürfen vom/von der Besucher:in für den privaten Gebrauch gefertigt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung professioneller Ausrüstung und die Anfertigung von Aufnahmen für gewerbliche Zwecke. Es obliegt dem/der Besucher:in, Persönlichkeitsrechte Dritter (insb. anderer Besucher) zu wahren.
Die Veranstalterin und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
